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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung sind vorbehalten.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3. Ist ein von uns bekanntes Objekt oder die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist uns dieses innerhalb 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Bei Unterlassung ist die Berufung auf solche Kenntnis nicht mehr möglich.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
5. Die Maklergebühr beträgt: bei Vermittlung und/oder Nachweis von Haus- oder Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom tatsächlichen Kaufpreis, für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3 %, bei Erbbaurecht für den Erwerber und Besteller je 3 % des Verkehrswertes des Grundstückes, bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 3 % der Zehnjahresmiete; zuzüglich zu den genannten Provisionen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu zahlen. Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Die Provision ist fällig und zahlbar nach 8 Tagen nach Rechnungserhalt.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, Mitursächlichkeit genügt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich alle Interessenten einschließlich anderer Makler an uns zu verweisen und uns diese Interessenten schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne unsere Hinzuziehung nicht abzuschließen.
8. Etwaige mündliche Vereinbarungen, auch mit Bevollmächtigten oder anderen Beschäftigten unserer Firma, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt als vom Empfänger unwiderruflich angenommen, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen widerspricht.
9. Sollten Teile der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.